MELDUNG:

Alle Dokumente müssen immer im ORIGINAL eingereicht werden. Sobald die erforderliche Dokumentation vollständig ist, wird Ihnen ein Termin zugewiesen.

1.- BEZOGEN AUF DIE PERSONEN

NATÜRLICHE PERSONEN

  • Personalausweis, Pass, Aufenthaltstitel, N.I.E.

  • Familienstammbuch

  • Ehevertragsregelungen

  • Freistellungserklärung

  • Scheidungs-/Trennungsurteil

  • Bestellung eines Verteidigers

  • Bestellung eines Vormunds

  • Gerichtliche Genehmigung für den Verkauf (minderjährige/entmündigte Person)

  • Zertifikat zur Übereinstimmung des Namens

  • Vollmachtsdokument

UNTERNEHMEN

  • Gründungsurkunde für Gesellschaften

  • Grundlegendes Dokument (Vereinigungen usw.)

  • Urkunde zur Anpassung des Unternehmens an die geltende Gesetzgebung

  • Urkunde, die die aktuellen Positionen im Unternehmen enthält

  • Registrierter Vertrag über die Ernennung von Administratoren

  • Registrierter Vertrag über die Ernennung von Exekutivmitgliedern

  • Vollmacht für den Vertreter

2.- BEZOGEN AUF IMMOBILIEN

  • Urkunde über das Eigentum

  • Privatvertrag über den Erwerb von Immobilien

  • Zertifikat aus dem Register

  • Einzelnotiz aus dem Register

  • Hypothek auf eine Immobilie – mit Erneuerung und/oder Erweiterung

  • Name des Mieters

  • Urkunden zur Korrektur/Änderung anderer Dokumente

  • Satzung der Eigentümergemeinschaft

  • Preis/Wert der Immobilien

  • Genehmigung der Regierungsdelegation

  • Zertifikat der Eigentümergemeinschaft über ausstehende Schulden

  • Bezahlte Quittung für I.B.I.

  • Katasterzertifikat der Immobilie „Grafisch und Beschreibend“ (einschließlich Eigentümer, Straßenlage, Grenzen und Grundstücksfläche)

  • Katasterzertifikat der Immobilie „Grafisch und Beschreibend“ (einschließlich Eigentümer, Straßenlage, Grenzen, Grundstücksfläche, bebaute Fläche, Gesamtfläche, Etagenanzahl und Fläche pro Etage)

  • Plan für Immobilien (Anteil an Parkplätzen oder Lagerräumen): Ein Maßstabsplan mit Beschreibung des Objekts – mit Fläche und Grenzen – und gemeinschaftlichen Flächen – mit Fläche und Grenzen.

  • Plan für Immobilien mit Details zur Gruppierung, Teilung oder Aufteilung

  • Genehmigung zur Teilung durch die Gemeinde

  • V.P.O.: Zertifikat für Verkaufsgenehmigung

  • V.P.O.: Zertifikat für den maximalen Verkaufspreis

  • Projekt

  • Antrag auf Baugenehmigung (<5/5/00).

  • Bauversicherung

  • Baugenehmigung

  • Abrissgenehmigung

  • Zertifikat für den Abschluss der Bauarbeiten

  • Architekt bestätigt, dass es mit der Beschreibung in der Urkunde übereinstimmt

3.- ANDERE DOKUMENTATION

  • Kosten

  • Nicht-Ansässige. Bestätigung des Nicht-Ansässigen Status für Geld und Person (Bankzertifikat für Nicht-Residentenkonto)

  • Nicht-Ansässige. 5% Zurückbehaltung (wenn die Investition vor 1987 erfolgt ist).

  • Nicht-Ansässige. Ausgefüllte Erklärung für das Register der Ausländischen Investitionen

  • Verschiedenes: Wenn es sich um eine Wohnung oder ein Geschäft in einem Gebäude in einer Eigentümergemeinschaft handelt, muss ein Zertifikat des Administrators über die Gemeinschaftskosten beigefügt werden.

Beachten Sie:

Die Zahlung der Steuer auf den Anstieg des Werts von städtischen Immobilien (früher Plus-Valía) liegt in der Verantwortung des Verkäufers; eine Vereinbarung über etwas anderes ist nicht zulässig, wenn der Verkäufer professionell handelt.

Die Notarkosten müssen vereinbart werden.

Es gibt einen freien Verhandlungsbereich für die Parteien; die häufigsten Vereinbarungen sind:

  • Kosten werden vom Käufer getragen.

  • Kosten werden gleichmäßig geteilt.

  • Kosten werden vom Verkäufer getragen.

  • Kosten nach Gesetz (Katasterrechte werden vom Verkäufer und andere Rechte vom Käufer getragen).

  • Die Zahlung der Registrierungsgebühren geht immer zu Lasten des Käufers.

Steuern:

  • Wenn der Kauf von einer Privatperson erfolgt, fällt eine Steuer auf die Übertragung von Immobilien (ITPAJD) an, die vom Käufer zu zahlen ist und auf der Grundlage des Verkaufspreises mit einem Satz von 7% berechnet wird.

  • Wenn der Kauf von einem Entwickler erfolgt, fällt Mehrwertsteuer an, die vom Käufer zu zahlen ist, zusätzlich zu den gesetzlichen Gebühren, mit einem Satz von 1% oder 0,1%, je nachdem, ob es sich um den Kauf von allgemeinem Eigentum oder einer Wohnung handelt, die als feste Wohnung genutzt werden soll.

  • In jedem Fall fällt eine Steuer auf den Anstieg des Werts von städtischen Immobilien (früher Plus-Valía) an, die je nach Gemeinde und den Kauf- und Verkaufsdaten der Immobilie variiert.