ZEITPUNKT

Erbschaften müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag des Verstorbenen selbst gemeldet werden. Die Verjährungsfrist für die Erbschaft beträgt vier Jahre und sechs Monate ab dem Todestag.

Die Selbstmeldung erfordert ein Erbschaftsprotokoll zusammen mit dem erforderlichen Formular. Das Erbschaftsprotokoll kann aufgeschoben werden, jedoch nicht die Selbstmeldung. In solchen Fällen muss ein Formular beigefügt werden, in dem das Vermögen aufgelistet ist, zusammen mit dem Testament und der Sterbeurkunde.

ERFORDERLICHE DOKUMENTATION

MELDUNG

Alle Dokumente müssen immer im ORIGINAL eingereicht werden.

Sobald die Dokumentation vollständig ist, wird Ihnen ein Termin zugewiesen.

1.- BEZOGEN AUF DAS ERBSCHAFTSZERTIFIKAT

  • Echtes Exemplar des Testaments

  • Sterbeurkunde

  • Zertifikat des letzten Willens

  • Erklärung der Erben

2.- BEZOGEN AUF DIE SUBJEKTE

  • Verstorbener: D.N.I.

  • Verstorbener: Familienstammbuch

  • Verstorbener: Trennungs-/Scheidungsurteil

  • Verstorbener: Eheverträge

  • Zertifikat zur Übereinstimmung des Namens

  • D.N.I., Pass, Aufenthaltstitel, N.I.E. der Erben

  • Freistellungserklärung

  • Bestellung eines Verteidigers

  • Bestellung eines Vormunds

  • Gerichtliche Genehmigung zur Verzichtserklärung auf Rechte (minderjährig/entmündigt)

  • Vollmacht

3.- BEZOGEN AUF IMMOBILIEN

  • Urkunde über Eigentum

  • Privatvertrag für den Kauf

  • Zertifizierung aus dem Register

  • Einzelnotiz aus dem Register

  • Hypothek. Urkunde über Hypothek und, falls vorhanden, Erneuerung und/oder Erweiterung

  • Urkunden zur Korrektur/Änderung anderer Dokumente

  • Name des Mieters

  • Satzung der Eigentümergemeinschaft

  • Wert jeder Immobilie

  • Genehmigung der Regierungsdelegation

  • Zertifikat der Eigentümergemeinschaft über keine Schulden

  • Bezahlte Quittung für I.B.I.

  • Katasterzertifikat für Immobilie „Grafisch und Beschreibend“ (einschließlich Eigentümer, Straßenlage, Grenzen und Grundstücksfläche)

  • Katasterzertifikat für Immobilie „Grafisch und Beschreibend“ (einschließlich Eigentümer, Straßenlage, Grenzen, Grundstücksfläche, bebaute Fläche, Gesamtfläche, Etagenanzahl und Fläche pro Etage)

  • V.P.O.: Zertifikat für Verkaufsgenehmigung

  • V.P.O.: Zertifikat für den maximalen Verkaufspreis

  • Genehmigung zur Teilung durch die Gemeinde

  • Plan für Immobilien

  • Plan für Immobilien mit Details zur Gruppierung, Teilung oder Aufteilung (Anteil an Parkplätzen oder Lagerräumen): Ein Maßstabsplan mit Beschreibung des Objekts – mit Fläche und Grenzen – und gemeinschaftliche Flächen – mit Fläche und Grenzen.

  • Projekt

  • Antrag auf Baugenehmigung (<5/5/00)

  • Bauversicherung

  • Baugenehmigung

  • Abrissgenehmigung

  • Zertifikat für den Abschluss der Bauarbeiten

  • Architekt bestätigt, dass es mit der Beschreibung in der Urkunde übereinstimmt

4.- BEZOGEN AUF ANDERE IMMOBILIEN UND VERBINDLICHKEITEN

  • Bankkonten, Aktien, Investmentfonds: Bankzertifikat zum Todesdatum

  • Autos: Zulassungsbescheinigung

  • Versicherungen: Policen

  • VERBINDLICHKEITEN. Hypothek: Zertifikat für ausstehende Beträge zum Todesdatum

  • VERBINDLICHKEITEN. Private Darlehen: Zertifikat für ausstehende Beträge zum Todesdatum

  • VERBINDLICHKEITEN. Beerdigungskosten und Bestattungskosten

5.- ANDERE DOKUMENTE

  • Notarkosten

  • Nicht-Ansässige. Bestätigung des Nicht-Ansässigen Status für Geld und Person (Bankzertifikat für Nicht-Residentenkonto)

  • Nicht-Ansässige. 5 % Zurückbehaltung (falls Investition vor 1987)

  • Nicht-Ansässige. Ausgefüllte Erklärung für das Register der Ausländischen Investitionen

STEUERN

Erbschaften unterliegen der Erbschaftssteuer, aber in der Region Comunidad Valenciana gibt es erhebliche Ermäßigungen und Steuervergünstigungen für Ehepartner und erste Generationen von Nachkommen. Kontaktieren Sie das Notariat für Informationen über das Steuersystem der Erbschaft, an der Sie interessiert sind.