ZEITPUNKT
Erbschaften müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Todestag des Verstorbenen selbst gemeldet werden. Die Verjährungsfrist für die Erbschaft beträgt vier Jahre und sechs Monate ab dem Todestag.
Die Selbstmeldung erfordert ein Erbschaftsprotokoll zusammen mit dem erforderlichen Formular. Das Erbschaftsprotokoll kann aufgeschoben werden, jedoch nicht die Selbstmeldung. In solchen Fällen muss ein Formular beigefügt werden, in dem das Vermögen aufgelistet ist, zusammen mit dem Testament und der Sterbeurkunde.
ERFORDERLICHE DOKUMENTATION
MELDUNG
Alle Dokumente müssen immer im ORIGINAL eingereicht werden.
Sobald die Dokumentation vollständig ist, wird Ihnen ein Termin zugewiesen.
1.- BEZOGEN AUF DAS ERBSCHAFTSZERTIFIKAT
Echtes Exemplar des Testaments
Sterbeurkunde
Zertifikat des letzten Willens
Erklärung der Erben
2.- BEZOGEN AUF DIE SUBJEKTE
Verstorbener: D.N.I.
Verstorbener: Familienstammbuch
Verstorbener: Trennungs-/Scheidungsurteil
Verstorbener: Eheverträge
Zertifikat zur Übereinstimmung des Namens
D.N.I., Pass, Aufenthaltstitel, N.I.E. der Erben
Freistellungserklärung
Bestellung eines Verteidigers
Bestellung eines Vormunds
Gerichtliche Genehmigung zur Verzichtserklärung auf Rechte (minderjährig/entmündigt)
Vollmacht
3.- BEZOGEN AUF IMMOBILIEN
Urkunde über Eigentum
Privatvertrag für den Kauf
Zertifizierung aus dem Register
Einzelnotiz aus dem Register
Hypothek. Urkunde über Hypothek und, falls vorhanden, Erneuerung und/oder Erweiterung
Urkunden zur Korrektur/Änderung anderer Dokumente
Name des Mieters
Satzung der Eigentümergemeinschaft
Wert jeder Immobilie
Genehmigung der Regierungsdelegation
Zertifikat der Eigentümergemeinschaft über keine Schulden
Bezahlte Quittung für I.B.I.
Katasterzertifikat für Immobilie „Grafisch und Beschreibend“ (einschließlich Eigentümer, Straßenlage, Grenzen und Grundstücksfläche)
Katasterzertifikat für Immobilie „Grafisch und Beschreibend“ (einschließlich Eigentümer, Straßenlage, Grenzen, Grundstücksfläche, bebaute Fläche, Gesamtfläche, Etagenanzahl und Fläche pro Etage)
V.P.O.: Zertifikat für Verkaufsgenehmigung
V.P.O.: Zertifikat für den maximalen Verkaufspreis
Genehmigung zur Teilung durch die Gemeinde
Plan für Immobilien
Plan für Immobilien mit Details zur Gruppierung, Teilung oder Aufteilung (Anteil an Parkplätzen oder Lagerräumen): Ein Maßstabsplan mit Beschreibung des Objekts – mit Fläche und Grenzen – und gemeinschaftliche Flächen – mit Fläche und Grenzen.
Projekt
Antrag auf Baugenehmigung (<5/5/00)
Bauversicherung
Baugenehmigung
Abrissgenehmigung
Zertifikat für den Abschluss der Bauarbeiten
Architekt bestätigt, dass es mit der Beschreibung in der Urkunde übereinstimmt
4.- BEZOGEN AUF ANDERE IMMOBILIEN UND VERBINDLICHKEITEN
Bankkonten, Aktien, Investmentfonds: Bankzertifikat zum Todesdatum
Autos: Zulassungsbescheinigung
Versicherungen: Policen
VERBINDLICHKEITEN. Hypothek: Zertifikat für ausstehende Beträge zum Todesdatum
VERBINDLICHKEITEN. Private Darlehen: Zertifikat für ausstehende Beträge zum Todesdatum
VERBINDLICHKEITEN. Beerdigungskosten und Bestattungskosten
5.- ANDERE DOKUMENTE
Notarkosten
Nicht-Ansässige. Bestätigung des Nicht-Ansässigen Status für Geld und Person (Bankzertifikat für Nicht-Residentenkonto)
Nicht-Ansässige. 5 % Zurückbehaltung (falls Investition vor 1987)
Nicht-Ansässige. Ausgefüllte Erklärung für das Register der Ausländischen Investitionen
STEUERN
Erbschaften unterliegen der Erbschaftssteuer, aber in der Region Comunidad Valenciana gibt es erhebliche Ermäßigungen und Steuervergünstigungen für Ehepartner und erste Generationen von Nachkommen. Kontaktieren Sie das Notariat für Informationen über das Steuersystem der Erbschaft, an der Sie interessiert sind.